Das ändert sich bei der Einlagensicherung in der Schweiz

Seit Jänner 2023 gelten für die Einlagensicherung in der Schweiz neue Regelungen. Im Expertengespräch erläutern Martin Anker und Julian Rauch, wie sich die Änderungen auf das Vermögen der Kund*innen auswirken können.

Unsere Experten im Gespräch

Julian Rauch, Betreuer Private Banking Schweiz (links im Bild) und Martin Anker, Direktor Private Banking Schweiz

 

Das Gespräch mit unseren Experten finden Sie hier auch als PDF-Download.

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Herr Rauch, wie unterscheidet sich die Schweiz im Hinblick auf die Einlagensicherung zu Österreich?

Julian Rauch: Die Schweiz gilt auf Grund der geringen Staatsverschuldung von 48,75 % des BIP 2022 und der stabilen Währung (CHF seit 1848) als sicherer Hafen. Jeder Bankkunde und jede Bankkundin in der Schweiz ist ausserdem durch die Einlagensicherung geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung der Schweiz wird durch die staatliche esisuisse geregelt und organisiert. Im August 2005 wurde esisuisse, damals unter dem Namen «Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler», in Basel als Verein gegründet und sichert Kundengelder bei Banken und Wertpapierhäusern in der gesamten Schweiz. Aufgrund der Tatsache, dass die Zweigniederlassung der BTV in der Schweiz eine Vollbanklizenz hat, unterliegen die Einlagen diesem Schutz.

Die Einlagensicherung hat sich mit 1. Jänner 2023 geändert. Welche Regelungen sind neu?

Martin Anker: Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung wie ein separater Kunde bzw. eine separate Kundin behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt 100.000 CHF gesichert. Solche Gemeinschaften sind z. B. Eheleute, einfache Gesellschaften oder Erbengemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis 100.000 CHF gesichert.

 

Julian Rauch: Seit Jänner kann ein Ehepaar bis zu 300.000 CHF geschützte Einlagen bei einer Schweizer Bank wie bei uns hinterlegen, dabei spielt es keine Rolle, in welcher Währung das Guthaben bei der Bank hinterlegt ist.

Welchen Mehrwert bietet dies für BTV Kund*innen?

Julian Rauch: Mit der oben erwähnten Änderung für gemeinsame Konten wurde die Einlagensicherung der Schweiz von 6 auf 8 Mrd. CHF erhöht und bietet somit noch mehr Sicherheit für Bankkunden in der Schweiz. Die Zweigniederlassung der BTV in Staad bietet für BTV Kunden und BTV Kundinnen eine grenzübergreifende Möglichkeit, den Bankenplatz und die Währung zu diversifizieren.

 

Martin Anker: Allgemein gesehen, können Kunden der BTV neben dem Einlagenschutz in Österreich oder Deutschland durch unsere länderübergreifende Betreuung auch hier in der Schweiz Geschaffenes noch breiter diversifizieren und damit für nächste Generationen sicher bewahren.

Herr Anker, Herr Rauch, herzlichen Dank für das Interview.

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Weiterführende Informationen und veranschaulichende Beispiele zu den Neuerungen bei der Einlagensicherung in der Schweiz finden Sie auf der Website der esisuisse.

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