BTV AM ESG 30
- Moderates Vermögenswachstum
- 0 – 30 % Aktien
- 50 – 100 % Anleihen
- 0 – 20 % Alternative
Sie investieren in eine ethisch-nachhaltig ausgerichtete Vermögensverwaltung, die auf Ihre Rendite- und Risikovorgaben ausgerichtet ist. Auf Basis Ihrer Risikoneigung können Sie zwischen vier Strategien mit maximalen Aktienquoten von 30 bis 100 Prozent wählen.
Vorteile
Risiken
Mit unseren ESG-Strategien im BTV Asset Management
richten wir Ihre Geldanlage auf den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft aus. Bei der Zusammenstellung Ihres Portfolios werden Investmentinstrumente gewählt, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dabei werden strenge Auswahlkriterien für Unternehmen, Branchen und Staaten berücksichtigt. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft.
Ab einem Anlagebetrag von 500.000,– CHF bzw. Euro erhalten Sie mit dem BTV Asset Management ESG eine nachhaltige Vermögensverwaltung.
in Bezug auf BTV AM ESG 30, BTV AM ESG 50, BTV AM ESG 70 sowie BTV AM ESG 100 - Stand: 1. Jänner 2023
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Mittels Best-In-Class Ansatz fördert das Finanzprodukt Unternehmen, die eine Vorreiterrolle hinsichtlich unterschiedlicher Nachhaltigkeitsthemen (wie z. B. Klimaschutz, Biodiversität oder sozial faire Arbeitsbedingungen) einnehmen. Diese Merkmale werden im Rahmen der Anlagepolitik durch einen zweistufigen Prozess berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden Unternehmen durch Negativkriterien aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, welche z.B. kontroverse Waffen herstellen oder in der Agrar-Gentechnik tätig sind. In einem zweiten Schritt werden durch Positivkriterien jene Unternehmen herausgefiltert, die eine überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsbewertung oder einen wesentlichen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung aufweisen.
Zusätzlich werden Unternehmen ausgeschlossen, welche schwere Verstösse im Bereich der guten Unternehmensführung (Corporate Governance) aufweisen.
Jedes Unternehmen wird konsequent auf diese verbindlichen Elemente hin überprüft. Zum Investitionszeitpunkt erfolgt im Rahmen der Pre- und Post-Trade Prüfung ein Abgleich mit diesen Indikatoren. Ebenso werden die Bestände laufend kontrolliert. Bei Verstössen wird ein interner Eskalationsprozess gestartet und entsprechende Massnahmen (z.B. Titeltausch) gesetzt.
Die Daten für die angewandten Methoden (Positiv- und Negativkriterien) werden von externen Partnern (Vontobel Asset Management und MSCI ESG Research LLC) bezogen. Diese Daten werden vorab auf Plausibilität überprüft, erst danach werden sie in die internen Systeme übernommen und weiterverarbeitet. Über den Anteil an geschätzten Daten kann keine Aussage getroffen werden. Diese geschätzten Daten stellen allerdings keine wesentliche Einschränkung in der Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale dar, da die eingesetzten Methoden auf die angewandten Schätzmethoden der externen Anbieter abgestimmt sind.
Aufgrund der zuvor erwähnten Plausibilisierung der eingesetzten Daten sowie der tourlichen Überprüfung der Methoden durch die interne Revision und den Wirtschaftsprüfer, wird der Sorgfaltspflicht nachgekommen.
Im Rahmen der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie ist keine Mitwirkungspolitik vorgesehen. Ebenso wurde kein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
This financial product promotes environmental or social characteristics, but does not have as its objective sustainable investment.
By means of a best-in-class approach, the financial product promotes companies (at least 51% of the fund’s assets are invested in direct risk positions toward companies) that play a pioneering role regarding various sustainability issues (such as climate protection, biodiversity, or socially fair working conditions). These characteristics are taken into account by the investment policy through a two-step process. In a first step, companies are excluded from the investment universe through negative criteria that, for example, produce controversial weapons or are active in agricultural genetic engineering. In a second step, positive criteria are used to filter out those companies that have an above-average sustainability rating or make a significant positive contribution to sustainable development.
In addition, companies are excluded which show serious violations in the area of good corporate governance.
Each company is consistently screened for these mandatory elements. A check against these indicators is already carried out at the time of investment as part of the pre- and post-trade checks. The portfolio is also monitored on an ongoing basis. In case of violations, an internal escalation process is initiated, and appropriate measures are taken.
The data used for the applied methods (positive and negative criteria) is obtained from external partners (Vontobel Asset Management and MSCI ESG Research LLC). The data is checked for plausibility in advance, and only then is it transferred to the internal systems and processed further. No statement can be made about the proportion of estimated data. However, this estimated data does not represent a significant limitation in the fulfilment of the ecological or social characteristics, as the methods used are aligned with the applied estimation methods of the external providers.
Due diligence is performed through the aforementioned plausibility check of the data used as well as the periodic review of the methods by internal audit and auditors.
No engagement policy is included in the environmental or social investment strategy of the fund. Furthermore, no index has been established as designated reference benchmark for the environmental or social characteristics promoted by the financial product.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von 5 % an nachhaltigen Investitionen.
a. Bei den nachhaltigen Investitionen wird geprüft, ob die dahinterstehenden Wirtschaftstätigkeiten keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung haben. Dazu werden kritische Geschäftsaktivitäten hinsichtlich deren Auswirkung auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z.B. Biodiversität, Klimawandel, Wasserverbrauch, Menschenrechte, Kinderarbeit oder Bestechung und Betrug, untersucht und eingestuft. Nachhaltige Investitionen dürfen nicht mit schweren kontroversen Geschäftsfällen in Verbindung stehen, da ansonsten von einer erheblichen Schädigung von ökologischen oder sozialen Zielen ausgegangen werden muss.Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Rahmen der getätigten nachhaltigen Investitionen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des „Grundsatzes der erheblichen Beeinträchtigungen“ berücksichtigt.
Unternehmen, die im Branchenvergleich bei der Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren die geringsten Ambitionen haben, kommen als nachhaltige Investition nicht in Frage, um eine mögliche negative Auswirkung auf Umwelt- oder Sozialziele zu vermeiden. Dazu werden die Unternehmen analysiert und bewertet, indem unter anderem Indikatoren für diese nachteiligen Auswirkungen, wie z.B. CO2-Fussabdruck, Treibhausgas-Emissionsintensität, Intensität des Energieverbrauchs, Emissionen in Wasser, Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen usw., betrachtet werden, die Branchensektor-spezifisch gewichtet werden.
b. Die nachhaltigen Investitionen sind konform mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschliesslich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Das BTV Asset Management fördert im Rahmen seiner Investitionsauswahl Unternehmen, die besser als ihre Mitbewerber am Markt mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen. Dabei wird bei der Betrachtung des Umgangs mit Nachhaltigkeit nicht nur die Auswirkungen der Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft mit einbezogen, sondern auch das Management der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen durch die Unternehmen. Somit stehen Unternehmen im Fokus, die in ihrer Branche eine Vorreiterrolle hinsichtlich unterschiedlicher Nachhaltigkeitsthemen, wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Biodiversität, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Menschen- und Bürgerinnen-Rechte, sozial fairen Arbeitsbedingungen, KundInnen belangen, Geschäftsethik sowie guter Unternehmensführung, einnehmen. Diese Themen werden für die einzelnen Branchen spezifisch berücksichtigt, um den Nachhaltigkeitsaspekt und -anspruch der unterschiedlichen Geschäftsfelder bei der Identifikation der führenden Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit entsprechend abbilden zu können.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Das BTV Asset Management ESG bietet eine individuelle und nachhaltige Vermögensverwaltung. Das BTV Asset Management ESG investiert in Aktien, Anleihen sowie alternative Anlageklassen, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sorgfältig ausgewählt werden. Das BTV Asset Management trifft dabei auf Basis ihrer aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen aktive Anlageentscheidungen. Der Anlagehorizont ist langfristig (mind. 5 Jahre). Im Rahmen der Investitionsentscheidungen kommen Nachhaltigkeitskriterien zur Anwendung, welche von einem externen Partner mit ausgewiesener Expertise im Bereich Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden. Im Analyseprozess kommt es in einem ersten Schritt anhand definierter Ausschlusskriterien zu einem Negativ-Screening von Emittenten und Unternehmen. Im zweiten Schritt folgt eine Nachhaltigkeitsbewertung von Emittenten (Positiv-Screening).
Unternehmen, die mehr als 5% des Umsatzes mit einer der folgenden Aktivitäten erwirtschaften, sind von der Anlage ausgeschlossen:
• Umwelt: Kernenergie, Kohle, Fracking, Ölsand, Gentechnik-Landwirtschaft, Fluggesellschaften, Agrochemie, Chlorchemie
• Sozial: Menschenrechtsverstösse, Waffen, Kinder- & Zwangsarbeit, Verstösse gegen Arbeitsrechte (ILO), Gentechnik in Pharma, Glücksspiel, Pornografie, Tabak
Weiters sind Unternehmen, die Streubomben oder Landminen herstellen, ebenfalls ausgeschlossen (Nulltoleranz). Die Liste der Ausschlusskriterien kann gegebenenfalls angepasst werden.
Von Investitionen in Länder (durch von Staaten oder Gebietskörperschaften begebenen Anleihen) wird abgesehen, falls Verletzungen der Menschenrechte, Bedrohung von Frieden und Sicherheit, Praktizierung der Todesstrafe oder Nicht-Ratifizierung von internationalen Klimaabkommen vorliegen.
Mithilfe eines internen Modells werden für Unternehmen und Branchen die oben erwähnten Indikatoren branchenspezifisch gewichtet und zu einer gesamtheitlichen Nachhaltigkeitsbewertung zusammengeführt. Diese Bewertung gibt die Leistung jedes Unternehmens bei der Bewältigung seiner branchenspezifischen sozialen und ökologischen Auswirkungen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Branche wieder. Für Low-Impact-Branchen, also Branchen, die eine hohe bzw. gute Nachhaltigkeitsbewertung und somit per se eine geringe negative Auswirkung auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, müssen Unternehmen eine überdurchschnittliche gute Bewertung haben, um investierbar zu sein. Bei Branchen, die eine niedrige bzw. schlechte Bewertung und somit kritische Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft haben (sogenannte High-Impact-Branchen), wird an die Unternehmen ein höherer Anspruch für die Nachhaltigkeitsbewertung gesetzt.
Bei Ländern (also bei von Staaten und Gebietskörperschaften begebenen Anleihen) wird für die interne Nachhaltigkeitsanalyse sowohl das Ressourcenvermögen (natürliche, soziale und ökonomische Ressourcen) als auch die Ressourcenproduktivität des Landes unter Verwendung der Indikatoren bewertet. Als investierbar gelten jene Länder, die eine überdurchschnittliche Bewertung bei der Ressourcenproduktivität aufweisen, wobei von Ländern mit niedrig eingestuftem Ressourcenvermögen eine deutlich höhere Produktivität gefordert wird.
Bei öffentlichen Institutionen erfolgt die Nachhaltigkeitsanalyse, indem die Nachhaltigkeit (im Sinn eines Beitrags zu einer nachhaltigen Entwicklung) sowie die Umsetzungsqualität des Zwecks der Institution auf Basis der angegebenen Indikatoren (siehe Negativkriterien)bewertet werden. Für eine Investition muss die Qualität der Umsetzung ein (überdurchschnittliches) Mindestniveau in Abhängigkeit der Nachhaltigkeit des Zwecks aufweisen.
Bei Sustainable Bonds (inkl. Green und Social Bonds) von Unternehmen, Ländern oder öffentlichen Institutionen werden die damit finanzierten Projekte bewertet. Dies erfolgt unter Einbeziehung jener Nachhaltigkeitsfaktoren, die für die Branche, in dem das Projekt anzusiedeln ist, im internen Bewertungsmodell verwendet werden. Die Nachhaltigkeitsbewertung des Projekts hat über der Bewertung der Branche zu liegen, um den Sustainable Bond als investierbar einzustufen.
Zur Diversifikation sind zudem Investitionen in Anteile an anderen Investmentfonds möglich, welche den Artikeln 8 oder 9 der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 entsprechen und sich an den oben beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Anteile an Investmentfonds erworben werden können, deren Anlagerestriktionen hinsichtlich der obig beschriebenen Kriterien und der zu den Veranlagungsinstrumenten angeführten Beschränkungen abweichen können.
Die nachhaltigkeitsbezogene Ausschluss- und Best-in-Class Analyse eines Titels berücksichtigt das gesamte Unternehmen; dies schließt alle konsolidierten Beteiligungen mit ein. Alle gehaltenen Titel erfüllen zu jeder Zeit die Negativ- sowie Positivkriterien.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Ausschlusskriterien wird ein Unternehmen aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn schwere Verstösse aus dem Bereich der guten Unternehmensführung (Corporate Governance), wie etwa Bestechung und Korruption, bekannt werden. Sind bei einem Unternehmen nach einem Vorfall Massnahmen ergriffen worden, um solche Verstösse in Zukunft zu verhindern, kann es wieder investierbar werden. Vorkehrungen (Richtlinien, Verhaltenskodex etc.) eines Emittenten zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, kritisierte Verstösse und allfällige eingeleitete Korrekturmassnahmen werden bewertet und angemessen in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzproduktes, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzproduktes, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Die Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen sowie sozialen Merkmale bzw. der Auswirkungen von als nachhaltig klassifizierten Investitionen erfolgt einerseits mithilfe der Expertise von auf Nachhaltigkeit spezialisierten Kooperationspartnern, andererseits unter Verwendung von Nachhaltigkeitsbewertungen sowie nachhaltigkeits- bzw. klimabezogener Daten.
Jedes Unternehmen wird konsequent im Hinblick auf die oben genannten positiven wie negativen Kriterien überprüft. Zum Investitionszeitpunkt erfolgt eine Überprüfung der verbindlichen Elemente im Rahmen der Pre- und Post-Trade Prüfung der Investment Compliance.
Für die Überwachung der Bestände werden immer die letztverfügbaren Daten für die Indikatoren verwendet. Diese Daten werden von externen Partnern zur Verfügung gestellt und in der Regel 1x monatlich in den internen Systemen aktualisiert. Bei Verstössen/Überschreitungen wird ein interner Eskalationsprozess initiiert und entsprechende Massnahmen gesetzt. Die nachhaltigkeitsbezogene Ausschluss- und Themenanalyse eines Titels berücksichtigt das gesamte Unternehmen; dies schliesst alle konsolidierten Beteiligungen mit ein.
Im BTV Asset Management findet der regelmässige Austausch über die angewandten Prozesse in der monatlichen Anlagestrategiesitzung bzw. dem Asset Allocation Committee statt. Die intern auferlegten Prozesse und Strukturen werden ausserdem regelmässig von der internen Revision und dem Wirtschaftsprüfer geprüft.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Zur Erfüllung der sozialen und ökologischen Merkmale wird das Investitionsuniversum durch Negativ-/Ausschlusskriterien und Positivkriterien entsprechend bearbeitet. Negativkriterien sind auf jeden Fall zu erfüllen, um eine Investition überhaupt zu ermöglichen (z. B. kann in keine Unternehmen investiert werden, welche kontroverse Waffen produzieren). Durch Positivkriterien werden bei der Anlagestrategie verfolgten Best-In-Class Ansatz festgestellt, ob ein Vermögenswert zu den Führenden innerhalb einer Peer-Group in Bezug auf Nachhaltigkeit gehört. Durch diese Vorgehensweise kann bereits bei der Investition in Unternehmen gewährleistet werden, das sie die ökologischen und sozialen Merkmale, welche mit dieser Anlagestrategie beworben werden, erfüllen.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Die zugrundliegenden Daten werden von externen ESG-Datenanbietern Vontobel Asset Manager und MSCI ESG Research LLC bezogen. Unsere ESG-Datenanbieter sowie Kooperationspartner wurden einer detaillierten Überprüfung bzw. Plausibilisierung unterzogen, um sicherstellen zu können, dass diese auch tatsächlich zur Beurteilung der jeweiligen Risikosituation geeignet sind. Die von den externen Partnern zur Verfügung gestellten Daten werden in die eigenen Systeme eingespielt, wodurch eine interne Weiterverarbeitung (sowohl für die Bewertung, Messung als auch Überwachung) sichergestellt wird. Über den Anteil der Daten, der geschätzt wird, kann dabei keine Aussage getroffen werden, da dieser nicht bekannt ist.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Die eingesetzten Methoden sind so konzipiert, dass keine wesentlichen Einschränkungen bei der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bestehen. Bei Datenpunkten, welche von den externen Datenanbietern bezogen werden, kann es sich um geschätzte Werte handeln (intern werden keine Daten geschätzt). Durch die Abstimmung der angewandten Methoden mit den Schätzmethoden entsteht kein wesentlicher Einfluss auf die Erfüllung der Merkmale.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Im Rahmen der Veranlagung werden nur Daten verwendet, welche zuvor plausibilisiert wurden. Dabei wird eine enge Abstimmung mit den jeweiligen internen und externen Datenlieferanten eingehalten. Zudem werden Investmententscheidungen nur im Teamansatz getroffen. Die Überprüfung der Methoden erfolgt sowohl durch die interne Revision als auch durch den Wirtschaftsprüfer, wodurch eine strenge Sorgfaltspflicht eingehalten werden kann.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
In der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie der eingesetzten Fonds ist keine Mitwirkungspolitik vorgesehen.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Es wurde kein Index als Referenzwert festgelegt.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Effiziente Umsetzung einer ethisch-nachhaltigen Anlagestrategie in einer Fondshülle ab einem Anlagebetrag von 35.000,- Euro.
Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) für das BTV AM Zukunft verliehen, weil bei der Auswahl von Aktien, Anleihen und Anteilscheinen neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Aktien, Anleihen und Anteilscheine auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu.
in Bezug auf BTV AM Zukunft - Stand: 1. Jänner 2023
Mit dem AM Strategie Zukunft werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Mittels Best-In-Class Ansatz fördert das Finanzprodukt Unternehmen, Länder und öffentliche Institutionen (bis zu 100 % des Fondsvermögens können sowohl in direkte als auch in indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen investiert werden), die eine Vorreiterrolle hinsichtlich unterschiedlicher Nachhaltigkeitsthemen (wie z. B. Klimaschutz, Biodiversität oder sozial faire Arbeitsbedingungen) einnehmen. Diese Merkmale werden im Rahmen der Anlagepolitik durch einen zweistufigen Prozess berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden Unternehmen, durch Negativkriterien aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, welche z. B. kontroverse Waffen herstellen oder in der Agrar-Gentechnik tätig sind. Länder und öffentliche Institutionen werden ausgeschlossen, wenn dies die Menschenrechte verletzen oder die Todesstrafe praktizieren. In einem zweiten Schritt werden durch Positivkriterien jene Unternehmen, Länder und öffentliche Institutionen herausgefiltert, die eine überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsbewertung oder einen wesentlichen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung aufweisen.
Zusätzlich werden Unternehmen ausgeschlossen, welche schwere Verstösse im Bereich der guten Unternehmensführung (Corporate Governance) aufweisen.
Jedes Unternehmen und Land wird konsequent auf diese verbindlichen Elemente hin überprüft. Zum Investitionszeitpunkt erfolgt im Rahmen der Pre- und Post-Trade Prüfung ein Abgleich mit diesen Indikatoren. Ebenso werden die Bestände laufend kontrolliert. Bei Verstössen wird ein interner Eskalationsprozess gestartet und entsprechende Massnahmen (z.B. Titeltausch) gesetzt.
Die Daten für die angewandten Methoden (Positiv- und Negativkriterien) werden von externen Partnern (Vontobel Asset Management und MSCI ESG Research LLC) bezogen. Diese Daten werden vorab auf Plausibilität überprüft, erst danach werden sie in die internen Systeme übernommen und weiterverarbeitet. Über den Anteil an geschätzten Daten kann keine Aussage getroffen werden. Diese geschätzten Daten stellen allerdings keine wesentliche Einschränkung in der Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale dar, da die eingesetzten Methoden auf die angewandten Schätzmethoden der externen Anbieter abgestimmt sind.
Aufgrund der zuvor erwähnten Plausibilisierung der eingesetzten Daten sowie der tourlichen Überprüfung der Methoden durch die interne Revision und den Wirtschaftsprüfer, wird der Sorgfaltspflicht nachgekommen.
Im Rahmen der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie ist keine Mitwirkungspolitik vorgesehen. Ebenso wurde kein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
The AM Strategie Zukunft promotes environmental or social characteristics, but does not have as its objective sustainable investment.
By means of a best-in-class approach, the financial product promotes companies, countries, and public institutions (up to 100% of the fund’s assets may be invested in both direct and indirect risk positions towards companies) that play a pioneering role regarding various sustainability issues (such as climate protection, biodiversity, or socially fair working conditions). These characteristics are taken into account by the investment policy through a two-step process. In a first step, negative criteria are used to exclude companies from the investment universe that, for example, manufacture controversial weapons or are active in agricultural genetic engineering. Countries and public institutions are excluded in case of human rights violations or the practice of the death penalty. In a second step, positive criteria are used to filter out those companies, countries and public institutions that have an above-average sustainability rating or make a significant positive contribution to sustainable development.
In addition, companies are excluded which show serious violations in the area of good corporate governance.
Each company and country is consistently screened for these mandatory elements. A check against these indicators is carried out at the time of investment as part of the pre- and post-trade checks. The portfolio is also monitored on an ongoing basis. In case of violations, an internal escalation process is initiated, and appropriate measures (e.g. selling the security) are taken.
The data used for the applied methods (positive and negative criteria) is obtained from external partners (Vontobel Asset Management and MSCI ESG Research LLC). The data is checked for plausibility in advance, and only then is it transferred to the internal systems and processed further. No statement can be made about the proportion of estimated data. However, this estimated data does not represent a significant limitation in the fulfilment of the ecological or social characteristics, as the methods used are aligned with the applied estimation methods of the external providers.
Due diligence is performed through the aforementioned plausibility checks of the data used as well as the periodic review of the methods by internal audit and auditors.
No engagement policy is included in the environmental or social investment strategy of the fund. Furthermore, no index has been established as designated reference benchmark for the environmental or social characteristics promoted by the financial product.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von 5 % an nachhaltigen Investitionen.
Der AM Strategie Zukunft strebt keine ökologisch nachhaltigen Investitionen, also Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, an.
a. Bei den nachhaltigen Investitionen wird geprüft, ob die dahinterstehenden Wirtschaftstätigkeiten keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung haben. Dazu werden kritische Geschäftsaktivitäten hinsichtlich deren Auswirkung auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z.B. Biodiversität, Klimawandel, Wasserverbrauch, Menschenrechte, Kinderarbeit oder Bestechung und Betrug, untersucht und eingestuft. Nachhaltige Investitionen dürfen nicht mit schweren kontroversen Geschäftsfällen in Verbindung stehen, da ansonsten von einer erheblichen Schädigung von ökologischen oder sozialen Zielen ausgegangen werden muss. Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Rahmen der getätigten nachhaltigen Investitionen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des „Grundsatzes der erheblichen Beeinträchtigungen“ berücksichtigt.
Unternehmen, die im Branchenvergleich bei der Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren die geringsten Ambitionen haben, kommen als nachhaltige Investition nicht in Frage, um eine mögliche negative Auswirkung auf Umwelt- oder Sozialziele zu vermeiden. Dazu werden die Unternehmen analysiert und bewertet, indem unter anderem Indikatoren für diese nachteiligen Auswirkungen, wie z. B. CO2-Fussabdruck, Treibhausgas-Emissionsintensität, Intensität des Energieverbrauchs, Emissionen in Wasser, Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen usw., betrachtet und Branchensektor-spezifisch gewichtet werden.
b. Die nachhaltigen Investitionen sind konform mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschliesslich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Der AM Strategie Zukunft fördert im Rahmen seiner Investitionsauswahl Unternehmen, Länder und öffentliche Institutionen, die besser als ihre Mitbewerber am Markt mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen. Dabei werden bei der Betrachtung des Umgangs mit Nachhaltigkeit nicht nur die Auswirkungen der Unternehmen, Länder bzw. öffentlichen Institutionen auf Umwelt und Gesellschaft mit einbezogen, sondern auch deren Management der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen.
Es stehen somit Unternehmen im Fokus, die in ihrer Branche eine Vorreiterrolle hinsichtlich unterschiedlicher Nachhaltigkeitsthemen wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Biodiversität, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Menschen- und Bürgerrechte, sozial faire Arbeitsbedingungen, Kundenbelange, Geschäftsethik sowie guter Unternehmensführung, einnehmen. Diese Themen werden für die einzelnen Branchen spezifisch berücksichtigt, um den Nachhaltigkeitsaspekt und -anspruch der unterschiedlichen Geschäftsfelder bei der Identifikation der führenden Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit entsprechend abbilden zu können. Neben Unternehmen fokussiert sich die Strategie auch auf Länder mit überdurchschnittlich guter ökologischer, sozialer und finanzieller Ressourcennutzung in Bezug auf deren Ressourcenvermögen sowie auf öffentliche Institutionen, deren Zweck die nachhaltige Entwicklung fördert.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Der AM Strategie Zukunft ist als aktiv gemanagter und gemischt veranlagender Investmentfonds konzipiert, welcher sowohl direkt als auch indirekt in Form von Anteilen an anderen Investmentfonds Investitionen im Aktien- und Anleihebereich sowie in alternativen Assetkategorien tätigen kann. Die Auswahl der einzelnen Veranlagungsinstrumente erfolgt auf Basis klar definierter Nachhaltigkeitskriterien (insbesondere ökologische, soziale und Governance-Kriterien).
Etwaige weitere Informationen zur Anlagestrategie bzw. Anlagepolitik können Punkt 14 des Prospektes entnommen werden.
Die oben erwähnten beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale werden im Rahmen der Anlagepolitik durch einen zweistufigen Prozess berücksichtigt. Dieser Prozess beinhaltet als verbindliche Elemente sowohl Positiv- als auch Negativkriterien.
Unternehmen, die mehr als 5% des Umsatzes mit einer der folgenden Aktivitäten erwirtschaften, sind von der Anlage ausgeschlossen:
Weiters sind Unternehmen, die Streubomben oder Landminen herstellen, ebenfalls ausgeschlossen (Nulltoleranz). Die Liste der Ausschlusskriterien kann gegebenenfalls angepasst werden.
Von Investitionen in Länder (durch von Staaten oder Gebietskörperschaften begebenen Anleihen) wird abgesehen, falls Verletzungen der Menschenrechte, Bedrohung von Frieden und Sicherheit, Praktizierung der Todesstrafe oder Nicht-Ratifizierung von internationalen Klimaabkommen vorliegen.
Sofern in der vorangegangenen Aufzählung nicht bereits inkludiert, kommen darüber hinaus die Ausschlusskriterien des österreichischen Umweltzeichens für Finanzprodukte (UZ 49) zum Tragen.
Mithilfe eines internen Modells werden für Unternehmen und Branchen die oben erwähnten Indikatoren branchenspezifisch gewichtet und zu einer gesamtheitlichen Nachhaltigkeitsbewertung zusammengeführt. Diese Bewertung gibt die Leistung jedes Unternehmens bei der Bewältigung seiner branchenspezifischen sozialen und ökologischen Auswirkungen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Branche wieder. Für Low-Impact-Branchen, also Branchen, die eine hohe bzw. gute Nachhaltigkeitsbewertung und somit per se eine geringe negative Auswirkung auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, müssen Unternehmen eine überdurchschnittliche gute Bewertung haben, um investierbar zu sein. Bei Branchen, die eine niedrige bzw. schlechte Bewertung und somit kritische Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft haben (sogenannte High-Impact-Branchen), wird an die Unternehmen ein höherer Anspruch für die Nachhaltigkeitsbewertung gesetzt.
Bei Ländern (also bei von Staaten und Gebietskörperschaften begebenen Anleihen) wird für die interne Nachhaltigkeitsanalyse sowohl das Ressourcenvermögen (natürliche, soziale und ökonomische Ressourcen) als auch die Ressourcenproduktivität des Landes unter Verwendung der Indikatoren bewertet. Als investierbar gelten jene Länder, die eine überdurchschnittliche Bewertung bei der Ressourcenproduktivität aufweisen, wobei von Ländern mit niedrig eingestufter Ressourcenvermögens eine deutlich höhere Produktivität gefordert wird.
Bei öffentlichen Institutionen erfolgt die Nachhaltigkeitsanalyse, indem die Nachhaltigkeit (im Sinn eines Beitrags zu einer nachhaltigen Entwicklung) sowie die Umsetzungsqualität des Zwecks der Institution auf Basis der angegebenen Indikatoren (siehe Punkt Negativkriterien) bewertet werden. Für eine Investition muss die Qualität der Umsetzung ein (überdurchschnittliches) Mindestniveau in Abhängigkeit der Nachhaltigkeit des Zwecks aufweisen.
Bei Sustainable Bonds (inkl. Green und Social Bonds) von Unternehmen, Ländern oder öffentlichen Institutionen werden die damit finanzierten Projekte bewertet. Dies erfolgt unter Einbeziehung jener Nachhaltigkeitsfaktoren, die für die Branche, in dem das Projekt anzusiedeln ist, im internen Bewertungsmodell verwendet werden. Die Nachhaltigkeitsbewertung des Projekts hat über der Bewertung der Branche zu liegen, um den Sustainable Bond als investierbar einzustufen.
Bei Investitionen in den Bereichen Rohstoffe und Gold ist es notwendig, dass das Veranlagungsprodukt für den jeweiligen Rohstoff spezifische ökosoziale Kriterien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllt.
Zur Diversifikation sind zudem Investitionen in Anteile an anderen Investmentfonds möglich, welche den Artikeln 8 oder 9 der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 entsprechen und sich an den oben beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Anteile an Investmentfonds erworben werden können, deren Anlagerestriktionen hinsichtlich der obig beschriebenen Kriterien und der zu den Veranlagungsinstrumenten angeführten Beschränkungen abweichen können.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Ausschlusskriterien wird ein Unternehmen aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn schwere Verstösse aus dem Bereich der guten Unternehmensführung (Corporate Governance), wie etwa Bestechung und Korruption, bekannt werden. Sind bei einem Unternehmen nach einem Vorfall Massnahmen ergriffen worden, um solche Verstösse in Zukunft zu verhindern, kann es wieder investierbar werden.
Vorkehrungen (Richtlinien, Verhaltenskodex etc.) eines Emittenten zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, kritisierte Verstösse und allfällige eingeleitete Korrekturmassnahmen werden bewertet und angemessen in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzproduktes, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzproduktes, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Die Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen sowie sozialen Merkmale bzw. der Auswirkungen von als nachhaltig klassifizierten Investitionen erfolgt einerseits mithilfe der Expertise von auf Nachhaltigkeit spezialisierten Kooperationspartnern, andererseits unter Verwendung von Nachhaltigkeitsbewertungen sowie nachhaltigkeits- bzw. klimabezogener Daten.
Jedes Unternehmen wird konsequent im Hinblick auf die oben genannten positiven wie negativen Kriterien überprüft. Zum Investitionszeitpunkt erfolgt eine Überprüfung der verbindlichen Elemente im Rahmen der Pre- und Post-Trade Prüfung der Investment Compliance.
Für die Überwachung der Bestände werden immer die letztverfügbaren Daten für die Indikatoren verwendet. Diese Daten werden von externen Partnern zur Verfügung gestellt und in der Regel 1x monatlich in den internen Systemen aktualisiert. Bei Verstössen/Überschreitungen wird ein interner Eskalationsprozess initiiert und entsprechende Massnahmen gesetzt. Die nachhaltigkeitsbezogene Ausschluss- und Themenanalyse eines Titels berücksichtigt das gesamte Unternehmen; dies schliesst alle konsolidierten Beteiligungen mit ein.
Im BTV Asset Management findet der regelmässige Austausch über die angewandten Prozesse in der monatlichen Anlagestrategiesitzung bzw. dem Asset Allocation Committee statt. Die intern auferlegten Prozesse und Strukturen werden ausserdem regelmässig von der internen Revision und dem Wirtschaftsprüfer geprüft.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Zur Erfüllung der sozialen und ökologischen Merkmale wird das Investitionsuniversum durch Negativ-/Ausschlusskriterien und Positivkriterien entsprechend bearbeitet.
Negativkriterien sind auf jeden Fall zu erfüllen, um eine Investition überhaupt zu ermöglichen (z. B. kann in keine Unternehmen investiert werden, welche kontroverse Waffen produzieren).
Durch Positivkriterien werden bei dem durch den von dem AM Strategie Zukunft verfolgten Best-In-Class Ansatz festgestellt, ob ein Vermögenswert zu den Führenden innerhalb einer Peer-Group in Bezug auf Nachhaltigkeit gehört.
Durch diese Vorgehensweise kann bereits bei der Investition in Unternehmen gewährleistet werden, das sie die ökologischen und sozialen Merkmale, welche mit dieser Strategie beworben werden, erfüllen.
Zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 VO (EU) 2019/2088
Die zugrundliegenden Daten werden von externen ESG-Datenanbietern Vontobel Asset Manager und MSCI ESG Research LLC bezogen. Unsere ESG-Datenanbieter sowie Kooperationspartner wurden einer detaillierten Überprüfung bzw. Plausibilisierung unterzogen, um sicherstellen zu können, dass diese auch tatsächlich zur Beurteilung der jeweiligen Risikosituation geeignet sind. Die von den externen Partnern zur Verfügung gestellten Daten werden in die eigenen Systeme eingespielt, wodurch eine interne Weiterverarbeitung (sowohl für die Bewertung, Messung als auch Überwachung) sichergestellt wird. Über den Anteil der Daten, der geschätzt wird, kann dabei keine Aussage getroffen werden, da dieser nicht bekannt ist.
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Die eingesetzten Methoden sind so konzipiert, dass keine wesentlichen Einschränkungen bei der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bestehen. Bei Datenpunkten, welche von den externen Datenanbietern bezogen werden, kann es sich um geschätzte Werte handeln (intern werden keine Daten geschätzt). Durch die Abstimmung der angewandten Methoden mit den Schätzmethoden entsteht kein wesentlicher Einfluss auf die Erfüllung der Merkmale.
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Im Rahmen der Veranlagung werden nur Daten verwendet, welche zuvor plausibilisiert wurden. Dabei wird eine enge Abstimmung mit den jeweiligen internen und externen Datenlieferanten eingehalten. Zudem werden Investmententscheidungen nur im Teamansatz getroffen. Die Überprüfung der Methoden erfolgt sowohl durch die interne Revision als auch durch den Wirtschaftsprüfer, wodurch eine strenge Sorgfaltspflicht eingehalten werden kann.
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In der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie der eingesetzten Fonds ist keine Mitwirkungspolitik vorgesehen.
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Es wurde kein Index als Referenzwert festgelegt.
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Wenn Finanzinstrumente in fremder Währung notieren, kann infolge von Währungsschwankungen die Rendite steigen oder fallen.
Diese Marketingmitteilung ist keine individuelle Anlageempfehlung, kein Angebot zur Zeichnung bzw. zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Die jeweiligen Anlegerinformationen bzw. Zeichnungsbedingungen in deutscher Sprache (Basisprospekt, endgültige Bedingungen, Prospekt, KID, vereinfachter Prospekt u. dgl.) sind die einzig verbindlichen Dokumente. Sie erhalten diese bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Stadtforum 1, 6020 Innsbruck.
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