Ein Mann steht auf einem Feld und betrachtet zwei Windräder in der Ferne

Was versteht man unter ESG?

Die Abkürzung ESG steht für Environment, Social & Governance (Umwelt, Soziales & Unternehmensführung) und beschreibt ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Handlungen von Unternehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat mit dem Green Deal und der Taxonomie-Verordnung hohe Klimaziele und Nachhaltigkeitsstandards definiert.
  • ESG-Kriterien sollen nachhaltige Investitionen und Unternehmensführung fördern.
  • Bei ESG-konformen Investments werden Umwelt- und Sozialziele sowie gute Unternehmensführung berücksichtigt.
  • Die Offenlegungsverordnung regelt die Transparenzpflichten von Finanzmarktteilnehmer*innen zu nachhaltigen Finanzprodukten.

Europäische Union als Vorreiter im Bereich Klimaschutz

Die EU hat beim Thema Klimaschutz eine Vorreiterrolle eingenommen und sich mit dem European Green Deal hohe Ziele gesteckt: Die Nettoemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 verringert werden und die EU soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

 

EU-Aktionsplan zur Umsetzung des Green Deals

Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, hat die EU den sogenannten EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet. In diesem Aktionsplan wurden Maßnahmen umschrieben, die den Weg zur Klimaneutralität ermöglichen sollen. Um die Möglichkeit zu schaffen, in umweltfreundliche Technologien zu investieren und sie damit zu forcieren, muss festgelegt werden, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten nachhaltig sind.

 

Ein Kernpunkt des Aktionsplans ist somit die Klärung der Frage: Welche wirtschaftlichen Tätigkeiten sind nachhaltig, also welche wirtschaftlichen Tätigkeiten sind geeignet, den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu beschleunigen und die ökologisch und sozial verträglichen Anpassungen an den Klimawandel zu finanzieren?

 

Die EU-Taxonomie

Diese Klassifizierung soll über die sogenannte Taxonomie-Verordnung vorgenommen werden. Die Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, ein Klassifizierungssystem zu etablieren, das klare technische Bewertungskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert. Diese werden laufend an den Stand der Wissenschaft angepasst und erweitert. Eine wirtschaftliche Tätigkeit nach Taxonomie leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs definierten Umweltziele:

  • Klimaschutz (Standards bereits fixiert)
  • Anpassung an den Klimawandel (Standards bereits fixiert)
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser & Meeresressourcen (Standards derzeit noch im Entwurfsstadium)
  • Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (Standards derzeit noch im Entwurfsstadium)
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Standards derzeit noch im Entwurfsstadium)
  • Schutz gesunder Ökosysteme und der Biodiversität (Standards derzeit noch im Entwurfsstadium)

Um festzustellen, ob eine Investition der Taxonomie entspricht, wird ein vierstufiges Beurteilungsverfahren angewandt. Die wirtschaftliche Tätigkeit darf übrige Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen und muss die Einhaltung von internationalen Standards wie UN-Menschenrechtscharta oder ILO-Erklärung (International Labour Organisation) sicherstellen.

Infografik zum Beurteilungsverfahren von ESG Investment
Vierstufiges Beurteilungsverfahren
  1. Eignungsprüfung: Ist die Tätigkeit für die EU-Taxonomie relevant und wenn ja, für welches Ziel?
  2. Überprüfung der technischen Screening-Kriterien: Wird ein signifikanter Beitrag zum gewählten Umweltziel geleistet?
  3. Überprüfung der „Do Not Significant Harm“-Kriterien: Kann ausgeschlossen werden, dass anderen Umweltzielen geschadet wird?
  4. Einhaltung der Minimum Safeguards: Werden Mindeststandards einschließlich der OECD-Leitsätze & UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte eingehalten?

Nachhaltige Investitionen

Wie werden Finanzinstrumente in Bezug auf die Nachhaltigkeit eingeordnet? Welche nachhaltigen Geldanlagen gibt es derzeit am Markt?

Aufgrund rechtlicher Vorgaben der EU können unterschiedliche Arten von „nachhaltigen“ Investments unterschieden werden.

  • Produkte, die einen Anteil an ESG-konformen Investitionen aufweisen
  • Produkte, die ein oder mehrere Umweltziele verfolgen
  • Produkte, die aufgrund von Ausschlusskriterien kein Umwelt- oder Sozialziel erheblich nachteilig beeinflussen

 

ESG-Investment Infografik: Drei Themenkreise miteinander verbunden, bestehend aus den Themen Environment, Social und Governance
ESG: Environment, Social und Governance

Produkte mit ESG-konformem Investmentanteil

Für nachhaltige Investitionen im Bereich der Finanzindustrie haben sich die ESG- Kriterien durchgesetzt (Environment, Social & Governance).

  • Environment (Umwelt)

    • Erhalt der Artenvielfalt
    • Schonender Umgang mit Ressourcen
    • Verlangsamung des Klimawandels
  • Social (Soziales)

    • Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz
    • Standards in der Beschäftigungspolitik
    • Mitgestaltungsmöglichkeit durch Mitarbeiter*innen
  • Governance (Unternehmensführung)

    • Vermeidung von schädlichen Geschäftspraktiken
    • Transparenter Umgang mit Risiken
    • Vermeidung von Korruption

Ein Finanzinstrument, das den ESG-Kriterien entspricht, muss also Investitionen in Tätigkeiten umfassen, die entweder zu einem oder mehreren Umweltzielen gemäß Taxonomie-Verordnung oder zu Sozialzielen beitragen, wobei man sich als soziales Ziel z. B. die Förderung des sozialen Zusammenhalts, die Bekämpfung von Ungleichheiten, die Förderung von wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, den Arbeitnehmerschutz oder das Verbot von Kinderarbeit vorstellen kann.

 

Des Weiteren dürfen die Investitionen kein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigen und es muss darauf geachtet werden, dass die investierten Unternehmen eine gute Unternehmensführung aufweisen, sie beispielsweise steuerehrlich sind, Compliance-Strukturen aufweisen und Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen.

 

Produkte mit Umweltziel

Diese Finanzinstrumente sollen ökologisch nachhaltige Investitionen umfassen, das heißt, die Investition leistet einen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele (z. B. Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel). Gemessen werden kann dieser Beitrag anhand klarer Kennzahlen und Bewertungskriterien gemäß der Taxonomie-Verordnung. Diese Produkte sind speziell für Anleger*innen, die eine „grüne“ Geldanlage suchen, interessant, da hier der Fokus auf die ökologische Nachhaltigkeit – also das „E“ von ESG – gelegt wird.

 

Produkte mit Ausschlusskriterien

Die Investitionen sollen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, dies bedeutet, dass z. B. aufgrund des Ausschlusses von Investitionen in Unternehmen, die zur Förderung von fossilen Brennstoffen beitragen, eine Verschlechterung der Treibhausgasemissionen sowie der Luftverschmutzung vermieden werden soll. Diese Ausschlusskriterien können vielfältig sein, sollen aber dazu beitragen, dass es zu keiner Beeinträchtigung in Bezug auf folgende Umwelt- und Sozialziele kommt:

  • Reduktion von Treibhausgasemissionen und von Luftverschmutzung
  • Förderung der Biodiversität
  • Reduktion der Grundwasserbelastung und Meeresverschmutzung
  • Abfallvermeidung
  • Auswirkungen auf soziale Belange und gute Unternehmensführung
Mehrere Personen halten Erde mit einer kleinen Pflanze gemeinsam in den Händen

Kategorien von nachhaltigen Fonds

Für Fonds hat die EU in der sogenannten EU-Offenlegungsverordnung eine weitere Kategorisierung vorgenommen. Je nach „Nachhaltigkeitsgrad“ wird zwischen den drei folgenden Kategorien unterschieden:

  • Artikel-6-Fonds

    Alle Finanzprodukte ohne Berücksichtigung (oder nur in geringem Ausmaß) von Nachhaltigkeitskriterien.

    Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien

    „Non-ESG Fonds“

  • Artikel-8-Fonds

    Finanzprodukte, die soziale und/oder ökologische Merkmale bewerben.

    In vorvertraglichen Informationen müssen die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale transparent dargestellt werden.

    „Light Green Fonds“

  • Artikel-9-Fonds

    Finanzprodukte, mit denen eine nachhaltige Investition angestrebt wird.

    Besondere Anforderungen gelten, wenn Fonds nicht nur mit bestimmten Nachhaltigkeitskriterien werben, sondern sich zu einem konkreten nachhaltigkeitsbezogenen Anlageziel verpflichtet haben.

    „Dark Green Fonds“

Nach Offenlegungsverordnung müssen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen für ihre Anlageprodukte gewisse Transparenzanforderungen erfüllen. Je nach Fondskategorie (Art. 6, Art. 8 oder Art. 9) umfassen die Offenlegungen unterschiedliche Informationen.

 

Damit Investor*innen die produktspezifische Nachhaltigkeit besser vergleichen können, wurden vom Gesetzgeber eigene „Templates“ vorgegeben, die Anleger*innen darüber aufklären sollen, welche nachhaltigen Anlageziele ein Finanzprodukt verfolgt, welche Methoden und Daten dafür herangezogen werden, ob durch die Investitionen anderen sozialen oder ökologischen Zielen geschadet wird bzw. welche Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verwendet werden. Diese Templates müssen für alle Art.-8- und Art.-9-Produkte auf der Website des jeweiligen Produktherstellers veröffentlicht werden.

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Nachhaltigkeitslabels (Gütezeichen)

Neben den von der EU vorgegebenen Kennzeichnungen/Definitionen für nachhaltige Finanzinstrumente gibt es auch Labels (Gütezeichen), die Aufschluss über die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts geben können. Das wohl bekannteste Label in Österreich ist das Österreichische Umweltzeichen UZ 49. Es wird vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) verliehen.

Das Österreichische Umweltzeichen
Das Österreichische Umweltzeichen

Das Österreichische Umweltzeichen

Bei der Auswahl der Anlageprodukte (Aktien, Anleihen, Fonds) werden neben wirtschaftlichen auch die strengen ökologischen und sozialen Kriterien wie z. B. der Ausschluss von Unternehmen mit Projekten in den Geschäftsfeldern Atomkraft, Rüstung, fossile Brennstoffe sowie Gentechnik beachtet. Das Österreichische Umweltzeichen wird für 4 Jahre verliehen und unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch anerkannte externe Stellen.

Weitere Gütesiegel in Europa

Neben diesem Siegel gibt es in Europa noch eine Vielzahl weiterer Gütesiegel, wobei neben dem Österreichischen Umweltzeichen im deutschsprachigen Raum noch das FNG-Siegel (Forum Nachhaltige Geldanlagen) bedeutsam ist. Um für Anleger*innen mit Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten einheitliche und übersichtliche Vorgaben zu schaffen, arbeitet die EU bereits am EU Ecolabel für Finanzprodukte, die finale Ausgestaltung wird jedoch noch einige Zeit auf sich warten lassen.

 

Bekanntgabe von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Anlageberatung

Seit August 2022 werden die sogenannten „Nachhaltigkeitspräferenzen“ von Anleger*innen im Rahmen der Erstellung des Anlegerprofils erhoben. Dies bedeutet, dass Anleger*innen angeben können, ob ihr Investment – zumindest zu einem gewissen Anteil – ein Umweltziel nach Taxonomie-Verordnung verfolgen soll, ohne ein anderes Umweltziel zu beeinträchtigen, eine ESG-konforme Tätigkeit fördern soll oder ob die Investition zumindest negative Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales ausschließen soll.

 

Durch diese Klassifizierung der Finanzinstrumente sowie die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Anlageberatung sollen die Finanzströme privater Investor*innen in Richtung wirtschaftlicher Tätigkeiten gelenkt werden, die für einen Übergang in eine kohlenstoffarme und sozial gerechte Wirtschaft geeignet sind, um dem Ziel der EU, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, ein Stück näher zu kommen.

Chancen und Risiken bei Investments

Chancen

  • Ziel der langfristigen Erzielung einer positiven Wertentwicklung
  • Investition in ein breit diversifiziertes Portfolio
  • Profitieren von den Anlageentscheidungen professioneller Fondsmanager*innen
  • Dynamische Steuerung der Sektorallokation und aktive Risikokontrolle

Risiken

  • Kursverluste und Schwankung des Vermögenswertes möglich – keine Kapitalgarantie
  • Durch Diversifikation kann ein Vermögensverlust nicht ausgeschlossen werden
  • Wechselkursverluste gegenüber Anlegerwährung möglich
  • Eingesetzte Anlagevehikel können schwächer als erwartet abschneiden
  • Inflationsrisiko: Der Ertrag einer Investition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden

Häufig gestellte Fragen

  • Was versteht man unter ESG?

    Die Abkürzung ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social & Governance). Ein Finanzinstrument, das den ESG-Kriterien entspricht, muss also Investitionen in Tätigkeiten umfassen, die entweder zu einem oder mehreren Umweltzielen gemäß Taxonomie-Verordnung oder zu Sozialzielen beitragen, wobei man sich als soziales Ziel z. B. die Förderung des sozialen Zusammenhalts, die Bekämpfung von Ungleichheiten, die Förderung von wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, den Arbeitnehmerschutz oder das Verbot von Kinderarbeit vorstellen kann. Des Weiteren dürfen die Investitionen kein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigen und es muss darauf geachtet werden, dass die investierten Unternehmen eine gute Unternehmensführung aufweisen, sie beispielsweise steuerehrlich sind, Compliance-Strukturen aufweisen und Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen.

  • Wie funktioniert ein Investmentfonds?

    Ein Investmentfonds lässt sich am einfachsten mit einem großen Topf vergleichen. In diesem werden die Gelder von vielen verschiedenen Anleger*innen gebündelt und durch Expert*innen – die Fondsmanager*innen – an den Finanzmärkten veranlagt. Bei einem Fonds handelt es sich somit um das gemeinsame Vermögen vieler Beteiligter, die für ihr Investment entsprechende Anteile am Gesamtvermögen erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter: Was sind Investmentfonds?

  • Was ist das Sustainable Finance Framework?

    In unseren Produkten und Dienstleistungen spiegelt sich unsere Verantwortung gegenüber unseren Kund*innen, der Umwelt und der Gesellschaft wider. Die BTV berät und unterstützt Unternehmen bei zukunftsweisenden Projekten zu nachhaltigerem Wirtschaften. Neben dem Finanzierungsbedarf spielen ESG-Kriterien auch bei den Anlagelösungen unserer Kund*innen eine immer wichtigere Rolle. Lesen Sie gleich mehr dazu hier: Sustainable Finance Framework.

  • Wie können Wertpapiere gehandelt werden?

    Für den Kauf von Aktien zum Beispiel wird ein Wertpapierdepot benötigt, das einfach bei der eigenen Bank eröffnet werden kann. Wer seine Anlagestrategie erst einmal testen möchte, kann dies in einem Musterdepot tun. Hier können echte Depots nachgebildet werden, allerdings völlig risikofrei. Ein solches Tool findet sich beispielsweise im Internetbanking meineBTV.

     

    Der Handel von Aktien und Wertpapieren erfolgt über Börsenmakler*innen oder sogenannte Broker*innen. Diese führen die Wertpapiergeschäfte für ihre Kund*innen auf deren Anweisung und Rechnung an der Börse aus. Neben Banken gibt es auch sogenannte Online-Broker*innen, die an den Börsen Geschäfte durchführen. Für die Tätigkeit der Broker*innen fallen die sogenannten Ordergebühren an.

  • Was ist ein Kursgewinn bzw. -verlust?

    Ein Kursgewinn tritt auf, wenn der aktuelle Kurs eines Wertpapiers oder einer Anlage über dem Kaufpreis liegt. Es bedeutet, dass der Wert des Investments gestiegen ist und der Anleger einen Gewinn erzielen kann, wenn er das Wertpapier zu diesem Zeitpunkt verkauft.

     

    Kursgewinne können bei Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Optionen und anderen Finanzinstrumenten auftreten.
    Ein Kursverlust tritt auf, wenn der aktuelle Kurs eines Wertpapiers oder einer Anlage unter dem Kaufpreis liegt. Es bedeutet, dass der Wert des Investments gesunken ist und der Anleger bzw. die Anlegerin einen Verlust erleidet, wenn er das Wertpapier zu diesem Zeitpunkt verkauft. Kursverluste sind ein Risiko bei allen Arten von Anlagen, da die Preise von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Schwankungen unterliegen können.

     

    Es ist wichtig zu beachten, dass Kursgewinne und -verluste nur realisiert werden, wenn die Wertpapiere verkauft werden. Wenn ein Anleger bzw. eine Anlegerin seine/ihre Investitionen langfristig hält und die Kurse schwanken, entstehen zwar vorübergehende Kursgewinne oder -verluste, aber sie werden erst realisiert, wenn die Wertpapiere tatsächlich verkauft werden.

  • Stand: 23.10.2023

    Alle Definitionen zu den Finanzbegriffen finden Sie unter folgendem
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    Weitere wertpapierrechtliche Informationen finden Sie hier.

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