Nachhaltig anlegen
Sie investieren in eine ethisch-nachhaltig ausgerichtete Vermögensverwaltung, die auf Ihre Rendite- und Risikovorgaben ausgerichtet ist.


Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. «esisuisse» garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser (detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch). Die BTV ist Mitglied der esisuisse.
Alle Kund*innen (Privatkund*innen und Firmenkund*innen) von Banken sind durch die Einlagensicherung geschützt:
Für die Einlagensicherung ist entscheidend, wer der/die Vertragspartner*in und somit der/die Kund*in der Bank ist. Wer «Wirtschaftlich Berechtigter», Begünstigter oder Bevollmächtigter bei dem Konto ist, ist hingegen irrelevant.
Folgende Guthaben sind durch die Einlagensicherung abgesichert:
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Die Forderung wird in der Regel in Schweizer Franken ausbezahlt.
Nicht gesicherte Guthaben, Einlagen, Gelder und Forderungen sind insbesondere (nicht abschliessende Aufzählung):
Wenn Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Ihre BTV Betreuerin bzw. Ihr BTV Betreuer gern zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auch unter esisuisse-Seite Fragen und Antworten (FAQ) | esisuisse.
Wertschriften im Wertschriftendepot: Wertschriften (Aktien, Obligationen, Fonds, Zertifikate etc.) im Wertschriftendepot werden von der Bank verwahrt, sind aber Eigentum des/der Kund*in. Im Fall eines Bankenkonkurses werden sie an den/die Kund*in herausgegeben. Dies gilt nicht, wenn die Bank ein vertragliches Pfand- oder Verrechnungsrecht zur Deckung von Schulden des/der Kund*in bei der Bank (inkl. Hypothek) hat.
Die Ehegatten haben ein gemeinsames Konto mit einem Saldo von CHF 300 000.
Zur Ermittlung der Höhe der gesicherten Einlage wurde in der Vergangenheit der Saldo auf dem gemeinsamen Konto zu gleichen Teilen auf die beiden Ehegatten aufgeteilt.
Diese beiden Teile wurden dann jeweils auf maximal CHF 100 000 pro Person limitiert. Die Gemeinschaft hatte keinen eigenen Anspruch.
Die Ehegatten hatten also insgesamt CHF 200 000 gesicherte Einlagen.
Ab 1. Januar 2023 bildet neu die Gemeinschaft der Ehegatten einen eigenen separaten Einleger. Ihr gemeinsames Konto wird nicht mehr aufgeteilt, sondern das Konto der Gemeinschaft wird mit maximal CHF 100 000 gesichert.
In diesem Beispiel verringert sich der gesicherte Betrag von CHF 200 000 auf CHF 100 000.
Die Ehegatten haben ein gemeinsames Konto mit einem Saldo von CHF 300 000.
Die Ehefrau hat ein eigenes Konto mit CHF 100 000 und der Ehemann ebenfalls ein eigenes Konto mit CHF 100 000.
Zur Ermittlung der Höhe der gesicherten Einlage wurde in der Vergangenheit der Saldo auf dem gemeinsamen Konto zu gleichen Teilen auf die beiden Ehegatten aufgeteilt. Die Gemeinschaft hatte keinen eigenen Anspruch.
In diesem Beispiel wurde der Saldo des gemeinsamen Kontos zu je CHF 150 000 auf Mann und Frau aufgeteilt.
Danach wurde der aufgeteilte Betrag mit dem Saldo des eigenen Privatkontos addiert. Zum Schluss wurde diese Summe jeweils auf die Sicherungshöhe von maximal CHF 100 000 pro Person limitiert. Die Ehegatten hatten aus ihren Privatkonten und dem gemeinsamen Konto insgesamt CHF 200 000 gesicherte Einlagen.
Ab 1. Januar 2023 bilden die Ehegatten neu eine Gemeinschaft, die einen eigenen Anspruch hat. Die Einlagen der Gemeinschaft sind bis CHF 100 000 gesichert.
Die Ehegatten haben dadurch in unserem Beispiel insgesamt CHF 300 000 gesicherte Einlagen.
Guthaben bei Banken, die in der Schweiz eine durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht («FINMA») bewilligte Geschäftsstelle betreiben, sind durch die Einlagensicherung gesichert. Weiters sind nur jene Guthaben bei Wertpapierhäusern gesichert, die von der FINMA als «kontoführend» bewilligt sind.
Gesichert sind auch Guthaben bei ausländischen Banken, sofern die Guthaben bei einer Zweigniederlassung der ausländischen Bank in der Schweiz gebucht sind und diese Zweigniederlassung durch die FINMA als Bank bewilligt ist.
Guthaben bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck, Zweigniederlassung Staad («BTV») sind durch die Einlagensicherung gesichert.
Nach Eintritt des Einlagensicherungsfalles bei einer Bank (z. B. Konkurseröffnung) setzt die FINMA eine/n Konkursliquidator*in für diese Bank ein. Diese/r Konkursliquidator*in kontaktiert umgehend alle Kund*innen der Bank und informiert sie über die weitere Vorgehensweise. Weiters stellt der/die Konkursliquidator*in jedem/jeder Kund*in per Post ein Formular zur Beantragung der Auszahlung zu.
Die in diesem Beitrag verwendeten Fach- und Finanzbegriffe werden im folgenden Link ausführlich erklärt: Glossar.
Weitere wertpapierrechtliche Informationen.
Diese Marketingmitteilung ist keine individuelle Anlageempfehlung, kein Angebot zur Zeichnung bzw. zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Die jeweiligen Anlegerinformationen bzw. Zeichnungsbedingungen in deutscher Sprache (Basisprospekt, endgültige Bedingungen, Prospekt, KID, vereinfachter Prospekt u. dgl.) sind die einzig verbindlichen Dokumente. Sie erhalten diese bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Stadtforum 1, 6020 Innsbruck.